Drohnen bei Veranstaltungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie liefern spektakuläre Aufnahmen von Sport- oder Konzertveranstaltungen, Live-Präsentationen oder können gar als Servierhilfen eingesetzt werden. Die Möglichkeit gewerblicher Nutzung von Drohnen sind vielfältig. Bei kommerziellen Veranstaltungen steht neben dem Schutz von Persönlichkeitsrechten die Sicherheit der Gäste im Mittelpunkt. Drohnen dürfen in Deutschland nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen verwendet werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die Drohne privat oder kommerziell bei Veranstaltungen zum Einsatz kommt. Als Veranstalter eines Events sieht man sich allerdings mit zusätzlichen Hürden konfrontiert. Erfahren Sie im Folgenden, worauf beim Einsatz von Drohnen speziell bei Veranstaltungen geachtet werden muss und welche rechtlichen Aspekte es zu beachten gibt. Und schließlich: Welche Versicherungen sind sinnvoll und welche gesetzlich vorgeschrieben? Policen Direkt-Versicherungsexperte Davide Boscarino gibt in diesem Gastbeitrag einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Vorgaben bei dem Einsatz einer Event-Drohne.

Empfehlenswerte Drohnen-Versicherungen speziell für Veranstaltungen

Wer eine Drohne im Luftraum aufsteigen lassen will, muss entsprechend versichert sein. Seit 2005 gilt für die private und kommerzielle Drohnennutzung die gesetzliche Pflicht zum Haftpflicht-Abschluss (geregelt in §43 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz). Demzufolge ist es notwendig, eine eigene Drohnenversicherung abzuschließen. Der Drohnen-Pilot sollte sich stets darüber im Klaren sein, dass er für alle Schäden, die durch seine Drohne entstehen, aufkommen muss. Veranstaltungen bieten beim Drohnen-Einsatz unkalkulierbare Risiken. Man mag sich den Absturz einer entsprechend schweren Drohne über einer Menschenmenge nicht ausmalen. Optimalen Schutz bieten hier Fluggeräte, die mithilfe von Seil- und Drahtkonstruktionen bewegt werden. Tipp: Gerade bei hochwertigen Drohnen lohnt sich oftmals der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall sind auch Schäden an der eigenen Drohne (z. B. Wasserschäden, Diebstahl) mitversichert. Neben der Drohnenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Eventversicherung abzuschließen. Diese haftet bei Schäden und Forderungen von Dritten – und schützt den Versicherungsnehmer vor unkalkulierbaren Kosten. Sie können neben Personen- und Sachschäden auch Versicherungsschutz einkaufen, wenn es mit reibungslosen Aufbau nicht funktionieren sollte. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich über den Versicherungsschutz des Personals oder Haftpflichtansprüchen gegenüber Freelancern Gedanken zu machen. Eine umfängliche Risikoanalyse im Vorfeld ist unumgänglich. Schließlich kann es während der Veranstaltung zu diversen Schadensszenarien kommen (z. B. Beschädigung der Bühnentechnik, verletztes Personal oder Ausfall eines Künstlers).

Drohnen bei Veranstaltungen: Darauf muss geachtet werden!

Achten Sie beim Einsatz von Drohnen ferner auf die gesetzlichen Voraussetzungen. So ist beispielsweise eine Sondergenehmigung erforderlich, falls der unkontrollierte Luftraum (bis 762 Meter) verlassen wird. Im Zuge der neu eingeführten Drohnenverordnung darf nun jedoch generell keine Drohne mehr über 100 Meter aufsteigen.Der Drohnen-Einsatz im Umkreis von Flughäfen ist ebenfalls untersagt. Eine entsprechende Drohnenpolice legt außerdem meistens den erlaubten (und damit versicherten) Flugbereich sowie ein Mindestalter fest. Darüber hinaus unterliegt jede Drohne mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm der Kennzeichnungspflicht (vollständige Adresse des Halters).Warnung für Veranstalter: Das Fliegen über Menschenmengen ist strikt untersagt! Beispiel: Bei Konzerten darf man die Drohne nicht über die Besucher fliegen lassen. Zudem darf die Drohne nur in Sichtweite des Piloten unterwegs sein. Aufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen sind nur möglich aus sicherem Abstand.

Neue Drohnenverordnung verschärft die Nutzungsregeln

Ein Teil der beschriebenen Vorgaben gilt erst seit der Einführung der neuen Drohnenverordnung im April 2017 (festgeschrieben in §§19 ff Luftverkehrsordnung (LuftVO)). Besitzer von Drohnen über zwei Kilogramm müssen laut Gesetz ihre praktischen Kenntnisse nachweisen. Diese ergeben sich aus einer Pilotenlizenz, einer Bescheinigung nach Prüfung durch eine anerkannte Stelle als auch aus einer Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein.

Droht die Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten?

Häufig wird die Verwendung von Drohnen bei Veranstaltungen kritisiert, weil Persönlichkeits- beziehungsweise Urheberrechte verletzt würden. Kritiker berufen sich dabei nicht selten auf §59 Urhebergesetz (UrhG), die sogenannte Panoramafreiheit. In diesem Zusammenhang sind allerdings keine Fotos erlaubt, bei denen eine Drohne als Hilfsmittel zur Anwendung kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Hundertwasserhaus-Urteil (l ZR 192/00) zu diesem Paragraphen geurteilt. Jeder Bürger hat bekanntermaßen das Recht am eigenen Bild. Dieses ergibt sich aus Art. 1 (1) in Verbindung mit Art. 2 Grundgesetz (GG). Hiernach dürfen Fotos und Filmaufnahmen nur mit Einwilligung des Abgebildeten weiterverbreitet oder gar öffentlich gemacht werden. Ausnahme: Die abgebildete Person ist nur Beiwerk (z. B. in einer Menschenmasse). Demzufolge wird es mit großer Wahrscheinlichkeit erlaubt sein, als Veranstalter Übersichtsaufnahmen oder Bildaufnahmen zu Promotionszwecken von seiner Veranstaltung anzufertigen. Nicht selten geben die Veranstalter beispielsweise bei Festivals schon beim Ticketverkauf einen Hinweis darauf. Abschließend ist nach geltender Rechtslage nicht damit zu rechnen, dass der Einsatz von Drohnen bei Veranstaltungen gegen Persönlichkeits- beziehungsweise Urheberrechte der Besucher verstößt. Zumindest dann nicht, wenn keine Aufnahmen von einzelnen Personen angefertigt werden und der Einsatz einer Drohne oder das Anfertigen von Bildern transparent kommuniziert wird.

Fazit

Grundvoraussetzung für den Drohneneinsatz bei Veranstaltungen ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Während für günstige Drohnen wohl eine klassische Drohnenhaftpflichtversicherung ausreicht, sollte bei hochpreisigen Modellen zusätzlich über den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nachgedacht werden. Inwieweit eine Veranstaltungsversicherung hier noch zusätzlichen Schutz bieten kann, kann der Blick in die Versicherungsbedingungen zeigen. Wer Drohnenpiloten als Freelancer für seine Veranstaltung engagiert, sollte sich Versicherungsschutz und Pilotenlizenz nachweisen lassen.

Credits Titelbild: pexels.com

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